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Stipendium beantragen

Alles, was du brauchst

Mindestanforderungen

  • Sinn und Zweck der OLS ist, Personen zu unterstützen, die keine oder nur eine unzulängliche Ausbildung haben und mittellos sind.

  • Die OLS soll es durch ihre Beiträge solchen Personen inskünftig ermöglichen, auf eigenen Beinen zu stehen, und ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten zu können.

  • Es werden keine Unterstützungsbeiträge gewährt, wenn bereits eine Ausbildung vorliegt, die den notwendigen Lebensunterhalt ermöglicht.

  • Die Finanzierung von Masterstudiengängen oder Zweitausbildungen wird nur geprüft, wenn mit dem aktuellen Ausbildungsstand kaum Erwerbsmöglichkeiten vorhanden sind.

  • Auch werden weder Hobbies noch anderweitige Kurse für das allgemeine «Wohlbefinden» finanziert.

  • Bei Sozialhilfebezug sollen die Ausbildungskosten durch den Sozialdienst mitfinanziert werden.

  • Es werden nur Bildungskosten im engeren Sinne ausgerichtet.

  • Die Gesuchstellenden sind Schweizer Bürger*innen oder anerkannte Flüchtlinge.

Einzureichende Dokumente

Damit der Stiftungsrat über die Stipendiengesuche urteilen kann, werden nachfolgend aufgeführte Informationen/Dokumente benötigt. Unvollständige Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

  • Ausgefülltes und vollständiges Auftragsformular

  • Offizielle Gesuchsanfrage

  • Details zur Ausbildung (Ort, Titel, Zeitdauer, Kosten)

  • Stipendienberechnung Kanton Bern

  • Persönliches Budget

  • Persönliche Steuerveranlagung

  • Steuerveranlagung Eltern (bis 30 jährig)

  • Aufenthaltsbewilligung

Der Umwelt zuliebe bitten wir Sie, die Unterlagen nach Möglichkeit an info@oskarlerchstiftung.ch zu senden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.​

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