

Stipendium beantragen
Alles, was du brauchst

Mindestanforderungen
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Sinn und Zweck der OLS ist, Personen zu unterstützen, die keine oder nur eine unzulängliche Ausbildung haben und mittellos sind.
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Die OLS soll es durch ihre Beiträge solchen Personen inskünftig ermöglichen, auf eigenen Beinen zu stehen, und ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten zu können.
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Es werden keine Unterstützungsbeiträge gewährt, wenn bereits eine Ausbildung vorliegt, die den notwendigen Lebensunterhalt ermöglicht.
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Die Finanzierung von Masterstudiengängen oder Zweitausbildungen wird nur geprüft, wenn mit dem aktuellen Ausbildungsstand kaum Erwerbsmöglichkeiten vorhanden sind.
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Auch werden weder Hobbies noch anderweitige Kurse für das allgemeine «Wohlbefinden» finanziert.
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Bei Sozialhilfebezug sollen die Ausbildungskosten durch den Sozialdienst mitfinanziert werden.
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Es werden nur Bildungskosten im engeren Sinne ausgerichtet.
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Die Gesuchstellenden sind Schweizer Bürger*innen oder anerkannte Flüchtlinge.
Einzureichende Dokumente
Damit der Stiftungsrat über die Stipendiengesuche urteilen kann, werden nachfolgend aufgeführte Informationen/Dokumente benötigt. Unvollständige Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
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Ausgefülltes und vollständiges Auftragsformular
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Offizielle Gesuchsanfrage
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Details zur Ausbildung (Ort, Titel, Zeitdauer, Kosten)
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Stipendienberechnung Kanton Bern
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Persönliches Budget
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Persönliche Steuerveranlagung
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Steuerveranlagung Eltern (bis 30 jährig)
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Aufenthaltsbewilligung
Der Umwelt zuliebe bitten wir Sie, die Unterlagen nach Möglichkeit an info@oskarlerchstiftung.ch zu senden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
